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Beitragsordnung des HHCIX e.V. vom 17.1.2005
1. Jedes Mitglied entrichtet einen monatlichen Beitrag zur Mitgliedschaft im HHCIX e.V.
Der Mitgliedsbetrag ist mit Annahme der Mitgliedschaft durch den Vorstand fällig. Die Zahlung des Beitrags erfolgt
vom Monat der Aufnahme bis Dezember des entsprechenden Geschäftsjahres als eine Summe in voraus. Zu Beginn eines
neuen Geschäftsjahres wird der Mitgliedsbeitrag im Voraus als Jahresbeitrag fällig.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 42,00 Euro pro Monat für Firmenmitgliedschaften und 42,00 Euro pro Jahr für Privatpersonen.
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